Führerschein Klasse C/CE Führerschein Klasse C/CE Sozialvorschriften und Lenk- Ruhezeiten 1 — Questions and Answers
Question 1: Wie lang darf die tägliche Lenkzeit für einen Berufskraftfahrer maximal betragen?
- 8 Stunden
- 9 Stunden (Correct answer)
- 10 Stunden
- 12 Stunden
Correct answer: 9 Stunden
Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten, kann aber zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden.
Question 2: Wie lang darf die wöchentliche Lenkzeit eines Berufskraftfahrers maximal betragen?
- 48 Stunden
- 56 Stunden (Correct answer)
- 60 Stunden
- 72 Stunden
Correct answer: 56 Stunden
Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und in zwei aufeinanderfolgenden Wochen dürfen zusammen nicht mehr als 90 Stunden gelenkt werden.
Question 3: Nach wie vielen Stunden ununterbrochener Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung vorgeschrieben?
- Nach 3 Stunden
- Nach 4,5 Stunden (Correct answer)
- Nach 5 Stunden
- Nach 6 Stunden
Correct answer: Nach 4,5 Stunden
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen.
Question 4: Wie lang muss eine Fahrtunterbrechung nach 4,5 Stunden Lenkzeit mindestens dauern?
- 30 Minuten
- 45 Minuten (Correct answer)
- 60 Minuten
- 90 Minuten
Correct answer: 45 Minuten
Die Fahrtunterbrechung muss mindestens 45 Minuten betragen, kann aber aufgeteilt werden.
Question 5: Wie darf die vorgeschriebene Fahrtunterbrechung von 45 Minuten aufgeteilt werden?
- Zwei Teile von je 22,5 Minuten
- Erst 15 Minuten, dann 30 Minuten (Correct answer)
- Erst 30 Minuten, dann 15 Minuten
- Drei Teile von je 15 Minuten
Correct answer: Erst 15 Minuten, dann 30 Minuten
Die 45-minütige Unterbrechung darf in zwei Teile aufgeteilt werden: zuerst mindestens 15 Minuten, dann mindestens 30 Minuten – in dieser Reihenfolge.
Question 6: Welche EU-Verordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer?
- VO (EG) Nr. 561/2006 (Correct answer)
- VO (EG) Nr. 3820/85
- VO (EU) Nr. 165/2014
- VO (EG) Nr. 1371/2007
Correct answer: VO (EG) Nr. 561/2006
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr in der EU.
Wie lang darf die tägliche Lenkzeit für einen Berufskraftfahrer maximal betragen?