§43 IfSG Unterweisungspflichten und Dokumentation nach §43 IfSG 1 — Questions and Answers
Question 1: Was ist der Zweck der Belehrung nach §43 IfSG?
- Mitarbeiter über Tätigkeitsverbote, Infektionsrisiken und Hygienepflichten im Lebensmittelbereich zu informieren (Correct answer)
- Mitarbeiter auf ihre Steuerpflichten im Gastronomiegewerbe hinzuweisen
- Die allgemeine Arbeitssicherheit im Betrieb zu erklären
- Neue Mitarbeiter über betriebliche Lohnregelungen zu informieren
Correct answer: Mitarbeiter über Tätigkeitsverbote, Infektionsrisiken und Hygienepflichten im Lebensmittelbereich zu informieren
Die Belehrung nach §43 IfSG soll Mitarbeiter im Lebensmittelbereich über Tätigkeitsverbote, Infektionsrisiken und persönliche Hygienepflichten aufklären.
Question 2: Wer ist zur Belehrung nach §43 IfSG verpflichtet?
- Alle Personen, die in der Lebensmittelverarbeitung und -ausgabe tätig werden wollen, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen (Correct answer)
- Nur neue Mitarbeiter in Großküchen und Restaurants
- Nur Arbeitgeber im Lebensmittelbereich
- Alle Bürger, unabhängig von ihrem Tätigkeitsfeld
Correct answer: Alle Personen, die in der Lebensmittelverarbeitung und -ausgabe tätig werden wollen, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen
Alle Personen, die erstmalig im Lebensmittelbereich arbeiten wollen, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG absolvieren.
Question 3: Wer darf die Erstbelehrung nach §43 IfSG durchführen?
- Das zuständige Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt (Correct answer)
- Jeder Betriebsleiter eigenständig
- Der Hausarzt des Mitarbeiters
- Ein beliebiger Arzt oder Sanitäter
Correct answer: Das zuständige Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG muss durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Question 4: Wer ist für die Folgebelehrungen nach §43 IfSG zuständig?
- Der Arbeitgeber, der die Belehrung alle zwei Jahre durchführen muss (Correct answer)
- Ausschließlich das Gesundheitsamt, wie bei der Erstbelehrung
- Der Mitarbeiter, der sich selbst informieren muss
- Ein vom Arbeitgeber beauftragter Hygienearzt
Correct answer: Der Arbeitgeber, der die Belehrung alle zwei Jahre durchführen muss
Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle zwei Jahre Folgebelehrungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Question 5: In welchem Abstand müssen Folgebelehrungen nach §43 IfSG stattfinden?
- Alle zwei Jahre (Correct answer)
- Jährlich
- Alle fünf Jahre
- Einmalig bei der Einstellung, danach nicht mehr
Correct answer: Alle zwei Jahre
Folgebelehrungen nach §43 IfSG müssen alle zwei Jahre durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter über aktuelle Hygieneanforderungen informiert sind.
Question 6: Was muss bei der Belehrung nach §43 IfSG dokumentiert werden?
- Datum der Belehrung, Name des Mitarbeiters und Unterschrift des Mitarbeiters zur Bestätigung (Correct answer)
- Nur das Datum der Belehrung
- Lediglich eine Liste der belehrten Mitarbeiter ohne Unterschriften
- Nichts – eine mündliche Belehrung reicht aus
Correct answer: Datum der Belehrung, Name des Mitarbeiters und Unterschrift des Mitarbeiters zur Bestätigung
Die Dokumentation muss das Datum der Belehrung, den Namen des Mitarbeiters und dessen Unterschrift als Bestätigung enthalten.
Was ist der Zweck der Belehrung nach §43 IfSG?