§43 IfSG Tätigkeitsverbote und Beschäftigungsverbote 1 — Questions and Answers
Question 1: Wann darf eine Person laut §42 IfSG nicht in der Lebensmittelbranche tätig sein?
- Bei Erkrankung an Typhus, Paratyphus oder Cholera (Correct answer)
- Bei einer leichten Erkältung ohne Fieber
- Bei einer abgeheilten Wunde ohne Entzündungszeichen
- Bei Pollenallergie
Correct answer: Bei Erkrankung an Typhus, Paratyphus oder Cholera
§42 IfSG verbietet Tätigkeiten bei bestimmten übertragbaren Krankheiten wie Typhus, Paratyphus, Cholera und anderen gefährlichen Infektionen.
Question 2: Wer ist verpflichtet, ein Tätigkeitsverbot nach §42 IfSG auszusprechen?
- Der Arbeitgeber (Correct answer)
- Das Gesundheitsamt
- Der Hausarzt
- Der Betriebsrat
Correct answer: Der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, erkrankte Mitarbeiter entsprechend §42 IfSG von der Tätigkeit auszuschließen.
Question 3: Welche Erkrankung führt gemäß §42 IfSG zu einem Beschäftigungsverbot im Lebensmittelbereich?
- Infektiöse Gastroenteritis durch Salmonellen (Correct answer)
- Saisonale Grippe ohne Erbrechen
- Herpes labialis (Lippenbläschen)
- Chronischer Husten
Correct answer: Infektiöse Gastroenteritis durch Salmonellen
Salmonellen-bedingte Gastroenteritis zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen, die ein Tätigkeitsverbot nach §42 IfSG auslösen.
Question 4: Wann darf eine Person nach einem Tätigkeitsverbot die Arbeit im Lebensmittelbereich wieder aufnehmen?
- Nach vollständiger Genesung und ärztlicher Freigabe (Correct answer)
- Sobald das Fieber seit einem Tag weg ist
- Nach drei Tagen Krankmeldung ohne Attest
- Sofort nach Beginn der Antibiotikaeinnahme
Correct answer: Nach vollständiger Genesung und ärztlicher Freigabe
Die Wiederaufnahme der Tätigkeit ist erst nach vollständiger Genesung und in der Regel nach ärztlicher Bestätigung erlaubt.
Question 5: Was muss ein Beschäftigter tun, wenn er an einer Erkrankung laut §42 IfSG leidet?
- Den Arbeitgeber unverzüglich informieren (Correct answer)
- Selbst zum Gesundheitsamt gehen und sich abmelden
- Die Arbeit fortsetzen und Handschuhe tragen
- Einen Arzt aufsuchen, ohne den Arbeitgeber zu informieren
Correct answer: Den Arbeitgeber unverzüglich informieren
Erkrankte Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber sofort benachrichtigen, damit dieser die notwendigen Maßnahmen einleiten kann.
Question 6: Gilt das Tätigkeitsverbot nach §42 IfSG auch für infizierte Personen ohne Krankheitssymptome?
- Ja, wenn ein Erreger nachgewiesen wurde (Correct answer)
- Nein, nur bei sichtbaren Symptomen
- Nur bei Fieber über 38 Grad
- Nur nach ärztlicher Feststellung einer akuten Erkrankung
Correct answer: Ja, wenn ein Erreger nachgewiesen wurde
Auch symptomlose Ausscheider bestimmter Erreger können einem Tätigkeitsverbot unterliegen, wenn der Erreger nachgewiesen wurde.
Wann darf eine Person laut §42 IfSG nicht in der Lebensmittelbranche tätig sein?